Energieausweis und Energiepass
Detaillierte Analyse der Energieeffizienz von Gebäuden
Beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen und Gebäuden ist seit 2009 in Deutschland ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Mit diesem Dokument lassen sich Immobilien bezüglich ihres Energieverbrauchs vergleichen.
Der Energieausweis, umgangssprachlich auch Energiepass genannt, gibt Aufschluss über die Energieeffizienz des Gebäudes. Kauf- oder Mietinteressenten können sich über die Kennwerte des Objekts informieren und abschätzen, welche Energiekosten zu erwarten sind.
Eigentümer können die energetische Wirtschaftlichkeit der Wohngebäude besser einschätzen und zielgerichtete Sanierungsmaßnahmen vornehmen lassen.
Hintergrund der Energieeinsparungsverordnung, kurz EnEV, ist die bis zum Jahr 2050 angestrebte Energiewende. Die Bundesregierung will bis dahin einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland verwirklichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Emissionen von Treibhausgasen und der Verbrauch von Energie im Immobilienbereich drastisch gesenkt werden.
Welche Daten enthält ein Energieausweis?
Laut der Energieeinsparungsverordnung, bzw. dem Gebäudeenergiegesetz muss bei jedem Neubau und jeder Modernisierung eines Büro- oder Wohngebäudes ein Nachweis über die energetische Effizienz von Gebäuden erbracht werden. Der sogenannte Energieausweis wird bei einem Verkauf oder einer Vermietung an den neuen Inhaber oder Mieter ausgehändigt.
Die Inhalte des Dokuments sind vorgeschrieben:
Informationen über das Gebäude
Im Energiepass sind die Adresse, der Gebäudetyp, das Baujahr des Objekts sowie Angaben zur Nutzfläche und den Wohneinheiten verzeichnet. Außerdem finden sich darin Informationen über die Nutzung von erneuerbaren Energien und Angaben zur Kühlung bzw. Lüftung der Immobilie.
Energieverbrauch der Immobilie
Auf einer Skala von A+ bis H und mit einer farblichen Abstufung von grün bis rot gibt der Energiepass grob Auskunft über den Energiebedarf des Gebäudes. Zusätzlich sind die exakten Verbrauchswerte in kWh/(m2·a) und W/(m2·K) in dem Dokument erfasst.
Empfehlungen zur Optimierung der Energieeffizienz
Häufig enthält der Energiepass Angaben zur kostensparenden Erhöhung der Energieeffizienz der Immobilie. Die Umsetzung der Vorschläge führt in der Regel zu einer Wertsteigerung des Gebäudes.
Berechnungsdaten
Jeder Energieausweis hat einen Anhang mit Berechnungsunterlagen. Darin finden sich die Abrechnungswerte der letzten Jahre und der sogenannte Energieverbrauchskennwert, der einen Mittelwert aus diesen darstellt.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Wenn Sie sich an ein Ingenieurbüro wenden, erhalten Sie eine komplette Analyse, eine Energieberatung und eine energetische Bewertung des betreffenden Gebäudes.
Im Energiepass ausgewiesen werden der Energieverbrauch, der Kühl-, Heiz-, Befeuchtungs- und Entfeuchtungsbedarf sowie die Heizlast. Der Energieausweis gibt außerdem Auskunft über den Wärmedurchgangskoeffizienten, den sogenannten U-Wert, und den Gesamtenergiedurchlassgrad – auch als G-Wert bekannt.
Mittels des Wärmebrückenverlustkoeffizients werden besonders bei älteren Gebäuden der Wärmeverluste durch Wärmebrücken berechnet. Ein Luftdichtenachweis (Blower Door Test) gibt Auskunft über die Luftdichtheit und die Lüftungswärmeverluste einer Immobilie.
Zur Berechnung der exakten Werte kommen oftmals die Energieberatungsprogramme Ennovatis Planning oder Dämmwerk zum Einsatz.
Energieausweise und Energieberatung durch sachverständige Ingenieure
Im Rahmen der Ausführung und Planung von technischen Gebäudeausrüstungen bietet das BBB Ingenieurbüro für Bauwerksdiagnose – Bauphysik – Bauplanung GmbH in Zusammenarbeit mit der Baucon die Erstellung eines Energieausweises an.
Ein Energiesachverständiger bewertet die Energieeffizienz des Gebäudes und steht für Fragen und weitere Auskünfte zur Verfügung.